ZUR BEIDERSEITIGEN KLARHEIT

Wir kennen als einziger deutscher Reiseveranstalter in der Mitte des Atlantiks unsere Reiseziele „aus der Westentasche“, sind in der Region integriert, sprechen die Sprachen unserer Gastländer akzentfrei und können Ihnen daher jederzeit mit kompetenten Ratschlägen und rascher Hilfestellung vor Ort zur Verfügung stehen.

  • In Deutschland ansässigen Reiseveranstaltern ist vom Gesetzgeber vorgegeben, empfangene Kundengelder gegen eine mögliche Insolvenz des Veranstalters durch einen Reisegeldsicherungsschein abzusichern, sofern dieser seine Gäste zur Zahlung des Reisepreis vor Reisebeginn verpflichtet hat. Obwohl wir in Portugal ansässig, wesentlich strikteren Restriktionen unterliegen, bieten wir unseren deutschen Gästen -ohne hierzu verpflichtet zu sein- eine vergleichbare Kundengeldabsicherung an: Sie zahlen unsere Teilleistungen erst bei deren Anfall bzw. gegen Übergabe entsprechender Reiseunterlagen. Sie zahlen also nur das, was wir bereits für Sie eingekauft haben. Ein Insolvenzrisiko scheidet daher aus!

  • Darüber hinaus haben wir die von uns erbrachten Leistungen ebenfalls mit einer Personen- , Sachschaden-Haftpflichtversicherung in einem auch in Deutschland üblichen Deckungsumfang unterlegt, auf die auch Sie im Schadensfall Rückgriff nehmen könnten.

  • Damit Sie rechtzeitig und günstiger bei uns buchen können, andererseits zwischenzeitliche Wechselfälle des Lebens für Sie nicht noch eine finanzielle Härte darstellen, beteiligen wir uns bei Gruppenreisen in Portugal hälftig an den Kosten einer Reiserücktrittsversicherung. Das Angebotsformular finden Sie unter dem Menuepunkt BUCHEN. Sollten Sie über eine solche Grundabsicherung hinaus Risiken absichern wollen sind wir auch hierbei gerne behilflich.

  • Weitergehende Auslands-Krankenversicherungen oder Reisegepäckversicherungen empfehlen wir Ihnen gerne nach Ihrer Buchung als zusätzliche Absicherung, sollten Sie dies wünschen.

Sollten Sie noch nicht Gast bei uns gewesen sein, werfen Sie doch mal einen Blick in unser GÄSTEBUCH und lesen Sie von der Zufriedenheit der Gäste.

 

 

Allgemeine Reisebedingungen

1. Vertragsabschluss
a. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser gilt für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer. Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form (per Post, Fax oder e-mail). Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich auf Machbarkeit bzw. Terminkollisionen überprüfen. Sollte Ihre Buchung unverändert übernommen werden können, kommt mit der Zusendung unserer schriftlichen Reisebestätigung der Vertrag zustande.

b. Sollten Veränderungen Ihrer Buchung nötig werden unterbreiten wir Ihnen auf der Grundlage der kontretisierten Leistungs- und/oder Preisinhalte ein Angebot unsererseits, das Sie innerhalb der hierin gekennzeichneten Frist annehmen müssen, andernfalls wir hiervon frei werden.

2. Anzahlung - Restzahlung
a. Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person fällig. Bei Anmeldungen für Gruppenreisen €200/pP.

b. Mit der Bestätigung der Ausstellung des Flugtickets wird advantage REISEN eine weitere Anzahlung in Höhe der in der Reisebestätigung inkl. der für Flugnebenkosten dann ausgewiesenen Höhe bei dem Kunden abrufen, die dieser sich verpflichtet, sodann umgehend auszugleichen.

c. Die mit der Übersendung des Flugtickets verbleibende Restsumme betreffend der weiteren Leistungsbestandteile (Hotel-, Aktivitätsgutscheine, etc.) hat der Kunde spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto gutzubringen. Transferspesen oder sonstige Währungsumrechnungen gehen nicht zulasten des Reiseveranstalters.
Sollte dieser Restbetrag nicht termingerecht eingehen, werden wir von weiteren Leistungen frei und könnten nach Maßgabe der Regelungen zum Rücktritt (Ziff.4./) Schadensersatz verlangen. Dem Kunden werden nach Eingang des Restbetrages die entsprechenden Leistungsgutscheine (vouchers) übersandt.

d. Bei kurzfristigen Buchungen, jedenfalls ab der dritten Woche vor Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die Reiseunterlagen zu.

3. Leistungen
a. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich zunächst aus der Leistungsdefinition in unserer Website, wobei die Inhalte hierbei zunächst ausschließlich eine Beschreibung möglicher Dienstleistungen darstellen. Ein Vertrag bzw. dessen Ausgestaltung kommt ausschließlich durch gesonderte schriftliche Fixierung zwischen den Vertragsparteien in unserer Reisebeschreibung zustande.

b . Sollten in der Reisebeschreibung auch Transportleistungen enthalten sein, gelten während des Transportes die Beförderungsbedingungen dieser Gesellschaften ausschließlich. Diese werden regelmäßig vor Reisebeginn mit den Tickets übersandt. Der Reisende erkennt diese mit seiner Zahlung ausdrücklich an. Sollte dies im Schadensfall erforderlich sein, tritt advantage REISEN etwaige eigene Rechte auf den Reisenden ab, der die Abtretung annimmt und advantage REISEN von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Transportvertrag freistellt.

c. Wir werden Kunden rechtzeitig über die in der Destination geltenden Paß- und Einreise-Vorschriften informieren (Menuepunkt: Reisetipps zum Zielgebiet).

d. Abweichungen des Programmablaufs sind aufgrund der Durchführung in der Natur nicht auszuschliessen. Unerwartete Straßen- und Wetterverhältnisse, bauliche Veränderungen, aktualisierte und lohnendere (Wander-) Ziele können zu Änderungen des beschriebenen Programmablaufs führen. Diese Abweichungen erfolgen nur zum Wohle der Kunden und müssen eine adäquate Ersatzleistung darstellen. Im Falle von Verzögerungen und/oder Reiseabbrüchen infolge Schlechtwetters oder Streik, bleibt es bei unserer Leistungspflicht am Zielort. Auf Wunsch des Kunden werden wir uns allerdings bemühen ihm am Ausgangsort kostenpflichtig eine Ersatzunterkunft zu besorgen. Zu weitergehenden Bemühungen kann der Transportunternehmer verpflichtet sein.

e. Wir müssen uns aufgrund entsprechender Vorgehensweisen im Beförderungssektor leider vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung solcher Beförderungsleistungen (zB Treibstoffkosten; Sicherheitsgebühren; Flughafensteuern) in dem uns neu aufgegebenen Umfang zu erhöhen. Eine solche Preisänderung ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich.

4. Rücktritt von der Reise

a. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns mittels Telefax-Schreiben, das weiterhin auf dem Postweg als Einschreiben uns zugehen muß. Die Entschädigung wird wie folgt pauschalisiert; die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir und vor:

  • Bei Rücktritt bis zum 40.Tag vor Reisebeginn, 40% des Reisepreises;
  • bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn, 50% des Reisepreises;
  • bei Rücktritt bis zum 20.Tag vor Reisebeginn, 70% des Reisepreises;
  • bei Rücktritt bis zum 10.Tag vor Reisebeginn, 90% des Reisepreises;
  • danach 100% des Reisepreises.

b. Sollte es uns oder Ihnen gelingen, den durch Rücktritt frei werdenden Platz durch einen anderen Teilnehmer zu besetzen, berechnen wir nur eine Entschädigung von 100 EUR.

c. Eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir in jedem Fall und bieten diese zu Vorzugskonditionen bei der HanseMerkurVersicherung an.

d. Sofern im Einzelfall bei Gruppenreisen die Anreise nicht Gegenstand des endverbindlichen Reisevertrages ist und der Kunde infolge Verspätung des von ihm gewählten Beförderungsunternehmens nicht zum vereinbarten Reisebeginn eintrifft, besteht keinerlei Anspruch gegen advantage REISEN hinsichtlich der Erstattung von Leistungen, die bis zum Eintreffen des Gastes anstanden oder erbracht wurden.

e. Umbuchungen auf eine andere unserer Gruppenreisen zu einem anderen Termin sind generell möglich, sofern dadurch nicht die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird und daher das Programm abgesagt werden müsste. Ersatzpersonen können kostenlos einspringen, sofern diese schriftlich bestätigen den Anforderungen der betreffenden Gruppenreise gerecht zu werden.

5. Rücktritt-Kündigung durch den Reiseveranstalter

a. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl verpflichtet sich der Veranstalter, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Gruppenreise, spätestens jedoch 6 Wochen vor Reiseantritt, hiervon in Kenntnis zu setzen.

b. Anstelle der Durchführung der Gruppenreise hat der Veranstalter die Wahl des Rücktritts, oder er führt die geplante Reise als Individualreise durch. In diesem Fall wird ein Individualprogramm, nach den gleichen Schwerpunkten des ursprünglich gewählten Programms entwickelt. Der Kunde kann jedoch auch die Teilnahme an einem gleichwertigen, anderen zeitnahen Gruppenprogramm verlangen. Er hat dies aber unverzüglich nach Mitteilung durch den Veranstalter, spätestens jedoch 5 Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen. Im Falle des ersatzlosen Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis zurückerstattet.

6. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt/der Programmablauf infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann advantage REISEN den Vertrag kündigen.
Eine sofortige Aufhebung des Vertrages behalten wir uns für Fälle vor, in denen der Reisende die Durchführung einer Reise nachhaltig stört, oder er sich grob vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde den besonderen, in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (zB schlechte Gesundheit, mangelndes Leistungsvermögen, gruppenstörendes Verhalten,…) nicht entspricht.
Bei geführten Wanderreisen wird advantage REISEN/der Wanderführer von jeglicher Haftung frei, wenn sich der Gast Anweisungen widersetzt bzw. Alkohol oder andere die Leistungsfähigkeit einschränkende Mittel zu sich nimmt.
Sollte diesbezüglich eine Kündigung ausgesprochen werden müssen, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihm aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Haftung des Reiseveranstalters

a. Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

b. Wir haften nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieses/dieser Unternehmens. Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Vertragsbedingungen der jeweils ausgewählten Unternehmen zur Einsicht zur Verfügung. Für den Fall, dass Ihnen infolge Verspätungen/Ausfällen anderer Leistungsträger Schäden entstehen, treten etwaige Ansprüche hieraus an Sie ab; weitergehende Haftung können wir nicht übernehmen.

c. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Da bei Betätigungen in der Natur ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht, können selbst bei verantwortungsvoller Betreuung durch die Reiseleitung/Wanderführer Schäden nicht ausgeschlossen werden. Diese Risiken hat der Kunde selbst zu tragen, sofern der Reiseleiter nicht fahrlässig seine Pflichten verletzt hat und dadurch zu Schäden des Kunden beigetragen hat. Wir raten zur weitgehenden Risikoabdeckung zum Abschluss entsprechender Versicherungen.

8. Reklamationen

Sollten Sie, trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch Grund zu Reklamationen haben, wollen Sie, uns dies unverzüglich mitteilen. Derartige angemeldete Störungen sind binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen.

Januar 2009

Vertragsbedingungen Reiseveranstalter

Generelle Vertragsbedingungen (Reiseveranstalter/Touroperator)

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